Der zulässigen und materiell-rechtlich begründeten Beschwerde wird abgeholfen. Ist die Beschwerde bereits unzulässig (z.B. wegen Versäumung der Beschwerdefrist) wird sie verworfen. Ist die Beschwerde zulässig, aber unbegründet wird sie zurückgewiesen.
Rechtsmittel einlegen.
http://www.strafrecht-ratgeber.de/strafrecht/rechtsmittel/content_01.html
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