Saturday, 20 August 2011

Boa-fé (Treu und Glauben) - Supressio (Verwirkung; caducidade); Surrectio (Erwirkung); Tu quoque; Schikaneverbot

Aquilo que comumente é chamado, no Brasil, de supressio, é, em alemão, designado por Verwirkung. Verwirkung, por sua vez, é aquilo que Pontes de Miranda chama de caducidade (MIRANDA, Pontes de. Tratado de Direito Privado. Tomo II. 206p.)


Verwirkung (Supressio); Erwirkung (Surrectio) (LARENZ/WOLF. (§ 16, 32) 289p.)


(sog. Tu quoque-Einwand; unclean hands: § 242 u. § 281 BGB) - (PLATE, Jürgen. Das Gesamte Examensrelevante Zivilrecht: Für Studenten und REchtsreferendare. 681p.)


Schikaneverbot (LARENZ/WOLF, § 16).
§ 226
Schikaneverbot

Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.

 
Eine Schikane ist ein absichtlich errichtetes Hindernis oder ein mutwillig verursachtes Erschwernis, das den Hauptzweck hat, jemandem Schwierigkeiten zu verursachen, insbesondere sein Vorankommen zu bremsen oder sogar ganz zu unterbinden.

In zwischenmenschlichen Beziehungen wird mit Schikane eine Maßnahme – häufig von Amtspersonen oder anderweitig weisungsberechtigten Menschen wie beruflichen Vorgesetzten durchgeführt – bezeichnet, die zwar an sich legal ist, aber mit der wesentlichen Absicht angewendet wird, jemandem Schwierigkeiten zu machen. Diese Schwierigkeiten können entweder Selbstzweck sein oder als Druckmittel dienen, um den Schikanierten zu einem gewünschten Verhalten zu bewegen.

Im bundesdeutschen Recht ist die Ausübung eines Rechts unzulässig, „wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen“ (Schikaneverbot, § 226 BGB).


Unclean hands, sometimes called the clean hands doctrine or the dirty hands doctrine,[1] is an equitable defense in which the defendant argues that the plaintiff is not entitled to obtain an equitable remedy on account of the fact that the plaintiff is acting unethically or has acted in bad faith with respect to the subject of the complaint—that is, with "unclean hands".[2] The defendant has the burden of proof to show the plaintiff is not acting in good faith. The doctrine is often stated as "those seeking equity must do equity" or "equity must come with clean hands".

§ 242
Leistung nach Treu und Glauben

Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

§ 281
Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung

(1) Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat. Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung nur verlangen, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat der Schuldner die Leistung nicht wie geschuldet bewirkt, so kann der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung nicht verlangen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
(2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs rechtfertigen.
(3) Kommt nach der Art der Pflichtverletzung eine Fristsetzung nicht in Betracht, so tritt an deren Stelle eine Abmahnung.
(4) Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Gläubiger statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat.
(5) Verlangt der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung, so ist der Schuldner zur Rückforderung des Geleisteten nach den §§ 346 bis 348 berechtigt.








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