| "Ein Rechtsstaat (Art. 20 III GG) ist ein bewusst auf die     Verwirklichung von Recht ausgerichteter Staat. Unterschieden wird der formelle     und der materielle Rechtsstaatbegriff. Rechtsstaatlichkeit im formellen Sinne     bedeutet, dass die Staatsgewalt an Recht und Gesetz gebunden ist und alle     staatlichen Maßnahmen durch unabhängige Gerichte     überprüfbar sind. Materielle beinhaltet der Begriff die Verpflichtung     der Staatsgewalt auf die Idee der Gerechtigkeit, sodass die Rechtsordnung     selbst bestimmten materiellen Grundforderungen genügen muss."     Blickpunkt Bundestag     Extra. Deutscher Bundestag, Hg. Juli 2000.  Bundestag | 
| Rechtsstaat bedeutet     die Bindung der Staatsgewalt an Recht und Gesetz sowie die     Überprüfbarkeit staatlicher Maßnahmen durch unabhängige Gerichte. Die Einhaltung des Rechtsstaatsprinzips setzt in der Regel voraus: | 
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 The most important principles of the Rechtsstaat are: 
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Sunday, 23 October 2011
Rechtsstaat
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