"Ein Rechtsstaat (Art. 20 III GG) ist ein bewusst auf die Verwirklichung von Recht ausgerichteter Staat. Unterschieden wird der formelle und der materielle Rechtsstaatbegriff. Rechtsstaatlichkeit im formellen Sinne bedeutet, dass die Staatsgewalt an Recht und Gesetz gebunden ist und alle staatlichen Maßnahmen durch unabhängige Gerichte überprüfbar sind. Materielle beinhaltet der Begriff die Verpflichtung der Staatsgewalt auf die Idee der Gerechtigkeit, sodass die Rechtsordnung selbst bestimmten materiellen Grundforderungen genügen muss." Blickpunkt Bundestag Extra. Deutscher Bundestag, Hg. Juli 2000. Bundestag |
Rechtsstaat bedeutet die Bindung der Staatsgewalt an Recht und Gesetz sowie die Überprüfbarkeit staatlicher Maßnahmen durch unabhängige Gerichte. Die Einhaltung des Rechtsstaatsprinzips setzt in der Regel voraus: |
The most important principles of the Rechtsstaat are:
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Sunday, 23 October 2011
Rechtsstaat
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