"Die normative Aussage des objektiven Verfassungsrechts, dass die Würde des Menschen unantastbar ist, beinhaltet eine Wertaussage, der ihrerseits eine Aussage über eine Seinsgegebenheit zugrunde liegt: "Diese Seinsgegebenheit, die unabhängig von Zeit und Raum 'ist' und rechtlich verwirklicht werden "soll", besteht in folgendem: Jeder Mensch ist Mensch kraft sines Geistes, der ihn abhebt von der unpersönlichen Natur und ihn aus eigener Entscheidung dazu befähigt, seiner selbst bewusst zu werden, sich selbst zu bestimmen und sich und die Umwelt zu gestalten."
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