Aproximações:
Beschluss (decisão interlocutória) - Beschwerde (agravo)
Urteil (decisão final) - Berufung ou Revision (apelação)
Beschlüsse und Urteile unterscheiden sich auch in der Art und Möglichkeit ihrer Bekämpfung durch Rechtsmittel. So kann gegen Beschlüsse die (sofortige) Beschwerde, gegen Urteile dagegen die Berufung (Entscheidungen der Amts- oder Landgerichte) bzw. die Revision (Entscheidungen der Oberlandesgerichte) eingelegt werden.
In manchen Verfahrensarten wird generell durch Beschluss entschieden, so insbesondere in der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Im gerichtlichen Verfahren ist ein Urteil die in der Regel instanzerledigende Entscheidung über den Streitgegenstand, die das erkennende Gericht zumeist auf Grund einer mündlichen Verhandlung erlässt.
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