Friday, 30 December 2011

Punitive Damages ou Examplary Damages ou Strafschadenersatz

Im anglo-amerikanischen Recht versteht man unter punitive damages Schadensersatz, der im Zivilprozess einem Kläger über den erlittenen tatsächlichen Schaden hinaus zuerkannt wird. In Deutschland hat sich dafür der Begriff Strafschadensersatz eingebürgert; im angelsächsischem Rechtsraum spricht man von exemplary damages.
Der Zweck ist
  1. den Beklagten für sein Verhalten zu bestrafen;
  2. ihn davon abzuhalten, dieses rechtswidrige Verhalten erneut zu setzen (Spezialprävention);
  3. auch andere davon abzuhalten (Generalprävention).
Punitive damages werden grundsätzlich nur für außergewöhnlich grob schuldhaftes, vorsätzliches Verhalten zuerkannt, nicht dagegen bei bloßer Fahrlässigkeit.
Im deutschen und österreichischen Recht gibt es kein vergleichbares Rechtsinstitut.

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