Published on Mar 11, 2013
BVerfG Urteil.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare ausgeweitet. Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, dürfen künftig ein von ihrem Partner zuvor angenommenes Kind ebenfalls adoptieren. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Regelung, die Schwulen und Lesben eine solche "Sukzessivadoption" verbietet, Ehepaaren aber erlaubt, ist demnach verfassungswidrig.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare ausgeweitet. Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, dürfen künftig ein von ihrem Partner zuvor angenommenes Kind ebenfalls adoptieren. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Regelung, die Schwulen und Lesben eine solche "Sukzessivadoption" verbietet, Ehepaaren aber erlaubt, ist demnach verfassungswidrig.
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