Sunday, 13 November 2011

Publicidade em Kant (Zum Ewigen Frieden); Todo ato da administração deve ser público; Imperativo Categórico

01

II

02

Von der Einhelligkeit der Politik mit der Moral nach dem transscendentalen

03

Begriffe des öffentlichen Rechts.

04 Wenn ich von aller Materie des öffentlichen Rechts (nach den verschiedenen
05 empirisch=gegebenen Verhältnissen der Menschen im Staat oder
06 auch der Staaten unter einander), so wie es sich die Rechtslehrer gewöhnlich
07 denken, abstrahire, so bleibt mir noch die Form der Publicität
08 übrig, deren Möglichkeit ein jeder Rechtsanspruch in sich enthält, weil ohne
09 jene es keine Gerechtigkeit (die nur als öffentlich kundbar gedacht
10 werden kann), mithin auch kein Recht, das nur von ihr ertheilt wird, geben
11 würde.
12 Diese Fähigkeit der Publicität muß jeder Rechtsanspruch haben, und
13 sie kann also, da es sich ganz leicht beurtheilen läßt, ob sie in einem vorkommenden
14 Falle statt finde, d. i. ob sie sich mit den Grundsätzen des
15 Handelnden vereinigen lasse oder nicht, ein leicht zu brauchendes, a priori
16 in der Vernunft anzutreffendes Kriterium abgeben, im letzteren Fall die
17 Falschheit (Rechtswidrigkeit) des gedachten Anspruchs ( praetensio iuris )
18 gleichsam durch ein Experiment der reinen Vernunft sofort zu erkennen.
19 Nach einer solchen Abstraction von allem Empirischen, was der Begriff
20 des Staats= und Völkerrechts enthält (dergleichen das Bösartige der
21 menschlichen Natur ist, welches den Zwang nothwendig macht), kann man
22 folgenden Satz die transscendentale Formel des öffentlichen Rechts
23 nennen:
24 "Alle auf das Recht anderer Menschen bezogene Handlungen,
25 deren Maxime sich nicht mit der Publicität verträgt, sind Unrecht."
26 Dieses Princip ist nicht bloß als ethisch (zur Tugendlehre gehörig),
27 sondern auch als juridisch (das Recht der Menschen angehend) zu betrachten.
28 Denn eine Maxime, die ich nicht darf lautwerden lassen,
29 ohne dadurch meine eigene Absicht zugleich zu vereiteln, die durchaus
30 verheimlicht werden muß, wenn sie gelingen soll, und zu der ich mich nicht
31 öffentlich bekennen kann, ohne daß dadurch unausbleiblich der Widerstand
32 Aller gegen meinen Vorsatz gereizt werde, kann diese nothwendige
33 und allgemeine, mithin a priori einzusehende Gegenbearbeitung Aller
34 gegen mich nirgend wovon anders, als von der Ungerechtigkeit her haben,
35 womit sie jedermann bedroht. - Es ist ferner bloß negativ, d. i. es
36 dient nur, um vermittelst desselben, was gegen Andere nicht recht ist, zu erkennen.
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