Thursday, 19 September 2013

Das Verwaltungsgericht München hält eine halbstündige Fahrt zur Kindertagesstätte für zumutbar

Drei Kitas haben sie zur Auswahl, doch zu jeder brauchen die Eltern eine halbe Stunde Fahrzeit. Weil die Familie aus München das Angebot der Stadt für unzumutbar hält, hat sie geklagt - und verloren.
Eine halbstündige Fahrt zur Kindertagesstätte ist für Eltern zumutbar. Das hat das Verwaltungsgericht München am Donnerstag entschieden und damit die Klage eines Paares auf einen anderen Kita-Platz für seinen 13 Monate alten Sohn abgewiesen.
Die Stadt München hatte den Eltern drei Tagesstätten vorgeschlagen, die alle mit öffentlichen Verkehrsmitteln in etwa 30 Minuten erreichbar seien. Doch dem Paar war das zu weit. Die betroffene Familie wohnt in der Baaderstraße in der Isarvorstadt und hat Kitas in Pasing und in der Nähe des Leuchtenbergrings angeboten bekommen.
Die Richter haben bei ihrer Entscheidung berücksichtigt, dass der weitere Weg für Mutter und Vater von diesen Kitas bis zum jeweiligen Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln dem MVV noch einmal eine halbe Stunde beanspruchen würde. Das halten sie im konkreten Einzelfall für akzeptabel. Zumal die Eltern, die beide in Vollzeit beim selben Unternehmen arbeiten, sich nach Bedarf abwechseln können und damit in ihrer persönlichen Planung flexibel sind.
Der seit dem 1. August geltende Rechtsanspruch für ein- und zweijährige Kinder auf Betreuung in einer Kita war laut Urteil durch die Stadt erfüllt. Die Krippen würden zwar nicht durch die Kommune, sondern von freien, gemeinnützigen Trägern betrieben, hätten aber die gleichen Gebühren wie die städtischen Kindertagesstätten. Sein Urteil wird das Gericht erst in einiger Zeit ausführlich schriftlich begründen. Die Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshaft wurde zugelassen (Az.: M 18 K 13.2256)

Großstädte erfordern Mobilität

In einem vergleichbaren Fall hatten Eltern am Vortag das Verfahren für erledigt erklärt, nachdem die Stadt ihnen vor Prozessbeginn einen zufriedenstellenden Betreuungsplatz anbot. In München gibt es nach Angaben der Stadt etwa zehn Klagen auf Zuweisung eines Kita-Platzes.
Nach Ansicht des Münchner Bildungsreferats dürften Eltern in einer Großstadt wie München nicht die Anforderungen an räumliche Nähe stellen wie im ländlichen Gebiet. Gerade in der City gebe es kaum geeignete Flächen, gebaut werden könne fast nur in den Randgebieten. "Wenn man sich für die Vorteile einer Großstadt entscheidet, muss man auch mögliche Nachteile in Kauf nehmen", sagen Vertreter des Bildungsreferats. In einer Großstadt müssten Kinder gleich an gesteigerte Mobilität gewöhnt werden - das soziale Umfeld sei nicht auf den Umkreis der Wohnung beschränkt.

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