Was genau ist ein Ratsbegehren?
Ein Ratsbegehren gibt einer Kommune die Möglichkeit,
Entscheidungen, für die sie selbst verantwortlich sind, den Bürgern zu
übertragen. In München haben sich die Stadtratsfraktionen von SPD, CSU
und FDP darauf verständigt, sich die Zustimmung der Bürger zu dem
Großprojekt bestätigen zu lassen.
Was hat das Ratsbegehren mit dem Bürgerbegehren der Startbahn-Gegner zu tun?
Zunächst einmal gar nichts. Das Bürgerbegehren erlaubt den Bürgern, direkt Einfluss auf Entscheidungen ihrer Stadt zu nehmen. Das Ratsbegehren erlaubt der Stadt, Bürger in die Verantwortung zu nehmen. Beide können völlig getrennt voneinander erfolgen. Bei der Abstimmung zur dritten Start- und Landebahn könnten beide Abstimmungen aber gegensätzliche Ergebnisse hervorbringen, weshalb es eine Stichfrage geben wird.
Wie kann das Bürgerbegehren Erfolg haben?
In Bayern müssen sich bei Kommunen mit mehr als 500.000 Einwohnern mindestens drei Prozent der Bürger für die Ziele der Initiatoren aussprechen. Dies geschieht mittels Unterschriftenlisten. In München waren somit 30.000 Unterschriften notwendig, um einen Bürgerentscheid über den Flughafenausbau zu erlangen. Dies haben die Startbahn-Gegner im Februar 2012 erreicht.
Beim Bürgerentscheid reicht dann eine einfache Mehrheit. Er hat die Wirkung eines Stadtrats-Beschlusses. Allerdings ist der Entscheid nur dann gültig, wenn die Mehrheit mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten beträgt - insgesamt also knapp 104.000 Wähler. Die Startbahn-Gegner bräuchten also nicht nur eine Mehrheit, sondern müssten auch dieses Quorum erfüllen.
Wann wird abgestimmt?
Am 17. Juni 2012 sind 1,038 Millionen Münchnerinnen und Münchnerinnen aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Auf diesen Termin haben sich CSU und SPD mit den Startbahn-Gegnern geeinigt. An diesem Tag wird nicht nur deren Bürgerentscheid zur Abstimmung gestellt werden, sondern auch das im Stadtrat beschlossene Ratsbegehren für die Flughafenerweiterung.
Worüber wird dann konkret abgestimmt?
Weil Ratsbegehren und Bürgerentscheid an einem Tag stattfinden sollen, müssen drei Fragen beantwortet werden:
[] die Frage der Ausbau-Befürworter ("Sind Sie dafür, dass die Stadt München in den zuständigen Gremien der Flughafen München GmbH - ohne sich an den Kosten zu beteiligen - dem Projekt einer dritten Start- und Landebahn am Flughafen München zustimmt?")
[] die Frage der Ausbau-Gegner ("Stimmen Sie dafür, dass die Landeshauptstadt München alle ihre Möglichkeiten als Gesellschafterin der Flughafen München GmbH nutzt, um den Bau einer 3. Start- und Landebahn des Verkehrsflughafens München zu verhindern und dass die Landeshauptstadt München insbesondere in der Gesellschafterversammlung der Flughafen München GmbH keinem Beschluss zum Bau einer 3. Start- und Landebahn zustimmt?")
sowie
[] eine Stichfrage für den Fall, dass beide Fragen eine Mehrheit erhalten - was durchaus passieren kann. Wie genau diese formuliert wird, steht noch nicht fest.
Was hat das Ratsbegehren mit dem Bürgerbegehren der Startbahn-Gegner zu tun?
Zunächst einmal gar nichts. Das Bürgerbegehren erlaubt den Bürgern, direkt Einfluss auf Entscheidungen ihrer Stadt zu nehmen. Das Ratsbegehren erlaubt der Stadt, Bürger in die Verantwortung zu nehmen. Beide können völlig getrennt voneinander erfolgen. Bei der Abstimmung zur dritten Start- und Landebahn könnten beide Abstimmungen aber gegensätzliche Ergebnisse hervorbringen, weshalb es eine Stichfrage geben wird.
Wie kann das Bürgerbegehren Erfolg haben?
In Bayern müssen sich bei Kommunen mit mehr als 500.000 Einwohnern mindestens drei Prozent der Bürger für die Ziele der Initiatoren aussprechen. Dies geschieht mittels Unterschriftenlisten. In München waren somit 30.000 Unterschriften notwendig, um einen Bürgerentscheid über den Flughafenausbau zu erlangen. Dies haben die Startbahn-Gegner im Februar 2012 erreicht.
Beim Bürgerentscheid reicht dann eine einfache Mehrheit. Er hat die Wirkung eines Stadtrats-Beschlusses. Allerdings ist der Entscheid nur dann gültig, wenn die Mehrheit mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten beträgt - insgesamt also knapp 104.000 Wähler. Die Startbahn-Gegner bräuchten also nicht nur eine Mehrheit, sondern müssten auch dieses Quorum erfüllen.
Wann wird abgestimmt?
Am 17. Juni 2012 sind 1,038 Millionen Münchnerinnen und Münchnerinnen aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Auf diesen Termin haben sich CSU und SPD mit den Startbahn-Gegnern geeinigt. An diesem Tag wird nicht nur deren Bürgerentscheid zur Abstimmung gestellt werden, sondern auch das im Stadtrat beschlossene Ratsbegehren für die Flughafenerweiterung.
Worüber wird dann konkret abgestimmt?
Weil Ratsbegehren und Bürgerentscheid an einem Tag stattfinden sollen, müssen drei Fragen beantwortet werden:
[] die Frage der Ausbau-Befürworter ("Sind Sie dafür, dass die Stadt München in den zuständigen Gremien der Flughafen München GmbH - ohne sich an den Kosten zu beteiligen - dem Projekt einer dritten Start- und Landebahn am Flughafen München zustimmt?")
[] die Frage der Ausbau-Gegner ("Stimmen Sie dafür, dass die Landeshauptstadt München alle ihre Möglichkeiten als Gesellschafterin der Flughafen München GmbH nutzt, um den Bau einer 3. Start- und Landebahn des Verkehrsflughafens München zu verhindern und dass die Landeshauptstadt München insbesondere in der Gesellschafterversammlung der Flughafen München GmbH keinem Beschluss zum Bau einer 3. Start- und Landebahn zustimmt?")
sowie
[] eine Stichfrage für den Fall, dass beide Fragen eine Mehrheit erhalten - was durchaus passieren kann. Wie genau diese formuliert wird, steht noch nicht fest.
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