Tuesday, 21 February 2012

Defensor dativo em alemão: Pflichtverteidiger (ein Verteidiger, der vom Vorsitzenden bestellt ist, falls der Angeklagte sich nicht selbst einen Rechtsanwalt als sogenannten Wahlverteidiger gesucht hat oder einen Strafverteidiger nicht bezahlen kann.)

Als Pflichtverteidiger bezeichnet man im deutschen Strafprozess einen durch das Gericht dem Beschuldigten beigeordneten Verteidiger. Im schweizerischen und im österreichischen Strafprozessrecht besteht ein ähnliches Rechtsinstitut mit der amtlichen Verteidigung bzw. dem Amtsverteidiger.

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